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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 12, Georg-August-Universität Göttingen, Veranstaltung: Grund- und Menschenrechte, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit ist als Studienarbeit im Rahmen der juristischen Schwerpunktprüfung entstanden. Als solche kann sie nur einen kleinen Ausschnitt des Themas umreißen.
Zunächst wird versucht Menschenrechte zwischen Positivismus und Naturrecht einzuordnen. Dies geschieht durch einen geschichtlichen Überblick und endet darin, dass Menschenrechte, als Abwehrrechte gegen staatliche Macht durch Positivismus zwar verwirklicht, nicht aber ausschließlich bestimmt werden können. Sie bedürfen, um ihrem hohen Anspruch gerecht zu werden, der Moral als legitimierende Kraft und Messwert staatlichen Handelns.
Schwerpunktmäßig wird daher nach Philosophischen Ansätzen gesucht, wie Menschenrechte universell legitimierbar sein könnten. Während dieses Unterfangens begegnet man sowohl den Problemen unterschiedlicher Moralvorstellungen in der Welt, als auch der mangelnden Objektivierbarkeit Einzelner Wertesysteme.
Der Bogen wird in dieser Arbeit von der Geschichte der Menschenrechte über ihre Eigenart als moralische Rechte zu verschiedenen Philosophischen Begründungsansätzen gespannt, wobei diese, von den Wogen des Relativismus geschüttelt, zuflucht in empirischen Gemeinsamkeiten der Völker suchen und mit einem interessanten Ansatz von Richard Rorty enden.