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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 2,0, Universität Bayreuth (Lehrstuhl für Internationales Management), Veranstaltung: Seminar "USA", 20 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Fehlerhaftigkeit eines Produktes kann neben Beeinträchtigungen am Produkt selbst (sog.
"Mangelschaden") auch weitergehende Sach-, Vermögens- oder Gesundheitsschäden auslösen
(sog. "Mangelfolgeschaden"). Diese Schäden können den Käufer des Produktes selber,
andere Benutzer des Produktes oder unbeteiligte Dritte betreffen. Dabei kann die Schadenshöhe
den Wert des Produktes um ein Vielfaches übersteigen.
Produkthaftung bezeichnet die Pflicht eines Haftungsadressaten für diese Mangefolgeschäden
einzustehen (vgl. Werder / Klinkenberg / Frese 1990, 11). Sowohl in Europa als auch in den
USA können Hersteller und die einzelnen Vertriebsorgane entlang der Distributionskette
unter bestimmten Voraussetzungen für diese Schäden haftbar gemacht werden.
Für in den USA tätige Unternehmen stellt die dortige Rechtsprechung zur Produkthaftung mit
ihren hohen Haftungsrisiken und exorbitanten Schadensersatzforderungen ein besonders
schwerwiegendes Risiko dar. So wurde z.B. General Motors im Juli 1999 in einem einzigen
Produkthaftungsfall in Los Angeles zur Zahlung von ca. 1,2 Milliarden US-Dollar verurteilt
(vgl. Moran et al. 2000, 337). Seit Verabschiedung der EG-Produkthaftungsrichtlinie
85/374/EWG im Jahr 1985 hat sich aber auch die Haftungssituation für Unternehmen in Europa
verschärft und materiell-rechtlich der amerikanischen Rechtsprechung angeglichen. So
haften bspw. Unternehmen in Deutschland seit Einführung des Produkthaftungssgesetzes am
01.01.1990 nicht mehr nur auf Grundlage der vertraglichen Pflichten und nach dem BGB aus
unerlaubter Handlung, sondern auch auf Basis einer verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung.
Es besteht daher die Befürchtung, dass "amerikanische Verhältnisse"