Studienarbeit aus dem Jahr 1996 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 1,3, Humboldt-Universität zu Berlin (Sozialwissenschaften), Veranstaltung: Proseminar "Gesellschaft und Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland", 19 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Bundesrepublik Deutschland nahm 1949 mit dem Schritt, mit den schlichten Worten "Politisch Verfolgte genießen Asylrecht" das Asylrecht in den Grundrechtskatalog aufzunehmen, eine Vorreiterrolle in der internationalen Asylrechtsentwicklung ein. Erstmalig im internationalen Vergleich wurde hier ein uneingeschränkter Rechtsanspruch auf Asylgewährung, und zwar als Recht des einzelnen Flüchtlings gegenüber dem Staat, auf Verfassungsebene festgeschrieben. Und dies obwohl die beiden historischen Vorläufer des Grundgesetzes, die Reichsverfassung von 1871 und die Weimarer Verfassung, gar keine Asylrechtsbestimmungen enthielten. Wie und warum kam es dazu? Die Schaffung des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 wird in der Arbeit unter folgenden Fragestellungen dargestellt und analysiert: