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Diplomarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Sozialpädagogik / Sozialarbeit, Note: gut, Leuphana Universität Lüneburg (Sozialpädagogik), Sprache: Deutsch, Abstract: "Irgendwas ist schiefgegangen im Prozess der Emanzipation" - diese verkürzte Erklärung entspricht dem gängigen Vorurteil bezüglich der Entstehung von Mädchenkriminalität. Im SPIEGEL 11/1998 mündet die Empörung über kriminelle und gewalttätige Mädchen in der Erkenntnis, Frauen als Fernsehkommissarinnen hantierten neuerdings allzu selbstverständlich mit der Pistole, anstelle "mit den traditionellen so genannten Waffen der Frau zu verführen".
Der "rasante" Anstieg der Mädchengewalt in der BRD in Verknüpfung mit einer "verqueren Emanzipation" ließe den Umgang mit Delinquentinnen also simpel auf die Formel reduzieren: Zurück zu traditionellen weiblichen Werten, Umerziehung von allzu maskulin agierenden "Mannweibern" zu echten Frauen: sanft, brav, häuslich - schon ist das Problem gelöst.
Die Bedingungsgefüge weiblicher Delinquenz, vermutete ich, sind komplexer. Geben die Straftaten und ihre Durchführung eventuell Hinweise auf die Ursachen - entsteht an dieser Stelle ein Bruch zwischen "weiblicher" und "männlicher" Delinquenz und impliziert dies nicht auch eine unterschiedliche Herangehensweise im Umgang mit den Delinquentinnen?
In bestehenden Straffälligenprojekten der Jugendgerichtshilfe in Hamburg wurden Mädchen von Männern geleiteten Sozialen Trainingskursen zugeführt, die neben ihnen nur von männlichen Jugendlichen besetzt waren. Sie bewegten sich zurückhaltend in Räumlichkeiten mit deutlicher männlicher Dominanz, sowohl auf Mitarbeiter- als auch auf Besucherseite - und entzogen sich auf diese Weise größerer Einflussnahme.
Wie kann die Praxis also umgestaltet werden, wie kann man den Spielraum der rechtlichen Sanktionsformen optimal ausnutzen, um das Ziel der Legalbewährung zu erreichen?
Zur Beantwortung dieser Frage ist der Lebenssituation und den Problemlagen von Mädchen und Jungen heute, sowie der Entstehung devianten und delinquenten Verhaltens nachzugehen - wo liegen möglicherweise geschlechtsspezifische Unterschiede? Weiter werden in der vorliegenden Arbeit die möglichen Sanktionsformen des Jugendgerichtsgesetzes dargelegt und die Rolle der Jugendgerichtshilfe erläutert. Ist der gesetzliche Spielraum möglicherweise nicht ausreichend oder genügen organisatorische Veränderungen? Welche Faktoren sind hier zu berücksichtigen?
Im letzten Teil werden Überlegungen zur praktischen Umsetzung des Erarbeiteten dargelegt.