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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 13, Universität Hamburg (Seminar für Finanz- und Steuerrecht), Sprache: Deutsch, Abstract:
Basis des europäischen Steuerrechts ist der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft v. 25.3.1957 (EG-Vertrag), zuletzt reformiert durch den am 7.2.1992 in Maastricht unterzeichneten Vertrag über die Europäische Union (EU-Vertrag) und den Vertrag von Amsterdam v. 2.10.1997 (EG). Durch die Vorgaben des EG soll eine Angleichung des Steuerrechts innerhalb der "Europäischen Gemeinschaft" (EG) erreicht werden, ohne dass die EG durch eine eigene Steuergesetzgebungskompetenz auf das nationale Steuerrecht Einfluss nehmen kann, da es an der nach dem Prinzip der begrenzten Einzelzuständigkeit (Art. 5 EG) erforderlichen vertraglichen Ermächtigung fehlt. Den im EG niedergelegten, aber auch die auf dem EG basierenden ungeschriebenen Rechtsgrundsätze (Primärrecht), sowie die von den EU-Organen geschaffenen Verordnungen und Richtlinien (Sekundär-recht) kommt als supranationalem Recht Vorrang vor nationalen Rechtsnormen zu.
Die Arbeit stellt zunächst den europarechtlichen Einfluss auf die nationale Steuergesetzgesetzgebung dar. Im Anschluss hieran werden die wesentlichen Entscheidungen des EuGH im Bereich der direkten Steuern kurz dargestellt und im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf das nationale Steuerrecht analysiert. Hierbei werden verschiedene Schwerpunkte der beurteilten Entscheidungen gesetzt. Diese befassen sich unter anderem mit dem Weg- und Zuzug natürlicher Personen und Gesellschaften, der Diskriminierung grenzüberschreitender Beteiligungen und der grenzüberschreitenden Verlustverrechnung. Die Ausführungen eines jeden Entscheidungskomplexes werden in einem abschließenden Fazit in Zusammenhang zum nationalen Steuerrecht gesetzt und kritisch reflektiert.