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Die Kooperationsverpflichtung der Union und der Mitgliedstaaten bei gemischten Verträgen stellt einen grauen Fleck auf der Landkarte der Außenbeziehungen der EU dar. Gemischte Verträge, d.h. Verträge mit dritten Staaten, an denen neben der Union auch die Mitgliedstaaten beteiligt sind, sind in der EU-Außenpolitik weit verbreitet. Die Arbeit durchleuchtet die Kooperationsverpflichtung und verankert sie als eigenständige primärrechtliche Verpflichtung. Ebenso wird deren Inhalt bei Aushandlung, Abschluss und Durchführung gemischter Verträge konkretisiert. Der Verfasser erläutert die in der Praxis wichtigen, von der Literatur bisher kaum gesehenen Auswirkungen der Kooperationsverpflichtung auf eigenständige Verträge der Mitgliedstaaten, die EU-Kompetenzen berühren. Dabei stellt er die Praxis der deutschen und österreichischen Bundesregierung dar. Die gewonnenen Erkenntnisse fließen in einen Vorschlag für einen Artikel im AEUV zur Regelung der gemischten Verträge.