Es ist immer wieder zu hören, dass die deutsche Interessenvertretung auf europäischer Ebene unzureichend sei. Vor diesem Hintergrund befasst sich die Arbeit zunächst mit der Darstellung der derzeitigen Rechtslage zu den Mitwirkungsbefugnissen von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union. Im weiteren Verlauf wird dargelegt, dass es zur Steigerung der Effektivität der deutschen Interessenvertretung einer umfassenden Reform der Mitwirkungsbefugnisse bedarf.
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