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Die Rechtslage hinsichtlich der dem Aktionär zustehenden Klagerechte ist weitgehend ungeklärt. Die Arbeit leistet einen Beitrag zur Diskussion um die Einzelklagebefugnisse des Aktionärs. Zu diesem Zweck wird ein Blick auf das französische Recht geworfen. Dort sind Klagerechte der Aktionäre schon seit langem anerkannt. Insbesondere wird das Institut der actio pro socio untersucht, welches sich in der deutschen konzernfreien Aktiengesellschaft bislang nicht etablieren konnte. Anhand der Vorgaben und Erfahrungen im französischen Recht wird ein Vorstoß zur Fortbildung des Aktienrechts unternommen. Die Autorin nimmt zu der Frage Stellung, ob das Minderheitenrecht der 147 AktG einem Einzelklagerecht zugunsten der Aktionäre zur Durchsetzung der verbandsinternen Haftung weichen soll.