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Der provokativen additiv-dualistischen Kirchenrechtsverneinung bei R. Sohm bleibt bis heute meist das andere Extrem eines konsekutiven Glaube-Recht-Monismus in sehr unterschiedlichen Ansätzen (z.B. H. Dombois, W. Aymans) entgegengesetzt. Zur Lösung dieses Gegensatzes wird der bisher hauptsächlich in der protestantischen Kirche begegnende Begriff Kirchenordnung als mögliches Paradigma einer neu vertieft-differenzierten und ökumenisch kommunikablen katholischen Kirchenrechtsbegründung verdeutlicht. Zur dadurch klar stellbaren Frage nach dem Kirchenordnungsverständnis des Kanonisten P. Huizing kommt dessen bisher kaum beachtete allgemein rechtstheologische Kirchenordnungs-Konzeption in vier signifikanten Themen: sakramentale Rechtsstruktur, «göttliches Recht», «Enttheologisierung» des Kirchenrechts, Huizing-J. Klein-Beziehung, zur kritisch gewürdigten Darstellung. Der Weiterführung Huizing's liegen die Analogieregeln von G. Söhngen als hermeneutisches und ökumenisches Erkenntnisprinzip zugrunde. Auf dieser Grundlage wird erstmals ein angemessen dreifach-tiefengestufter rechtstheologischer Ansatz bei J.S. Drey (Fußnoten-Exkurs) und bei J. Klein kenntlich gemacht, der spezifische Glaubensbezug des zeitgemäßen Modells der «autonomen Moral im christlichen Kontext» (A. Auer) zur unverkürzt glaubens- und vernunftgemäßen Kirchenrechts- und Jurisdiktionslegitimation erschlossen und derart das rechtstheologisch-rezeptive Nach- ins zeitgemäß innovative Vordenken geweitet.