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Die Rechtsstellung der Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften und der Geschäftsführer von GmbHs ist nach dem von Rechtsprechung und herrschender Lehre entwickelten Trennungsprinzip im Verhältnis zur jeweiligen Gesellschaft (in aller Regel) durch die Existenz eines von der Organstellung zu trennenden Anstellungsvertrages charakterisiert. Dieses duale System wirft bisher ungelöste Abstimmungsprobleme auf, die besonders im Zusammenhang mit der vorzeitigen Beendigung der Organstellung zutage treten. Die vorliegende Untersuchung befaßt sich vor allem mit diesen Problemen. Dabei zeigt sich, daß die Möglichkeiten der Kapitalgesellschaften zur Beendigung der Rechtsstellung ihrer Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer entscheidend durch die Besonderheiten der jeweiligen vom Gesetz installierten innergesellschaftlichen Kompetenzordnung bestimmt werden. Dieser Ansatz führt zu der Forderung, die vorzeitige Beendigung des Anstellungsvertrages des Vorstandsmitgliedes einer Aktiengesellschaft nur unter den Voraussetzungen des 626 BGB als wirksam anzuerkennen und außerdem sämtliche sogenannten Automatikklauseln als unzulässig zu erachten.