Die Abgrenzung des beruflich veranlaßten Aufwands von den Kosten der Lebensführung ist eines der Dauerprobleme des deutschen Einkommensteuerrechts. Welche Aufwendungen sind vom Aufteilungs- und Abzugsverbot des 12 Nr. 1 Satz 2 EStG umfaßt? Der Große Senat des Bundesfinanzhofs hat mit zwei Beschlüssen im Oktober 1970 versucht, Klarheit zu schaffen - allerdings vergeblich. Der Große Senat wollte den Abzug gemischter Aufwendungen durch ein von ihm in das Gesetz hineininterpretiertes Aufteilungs- und Abzugsverbot unterbinden. Dieses Verbot hat der Bundesfinanzhof in der Folgezeit jedoch nicht durchhalten können. In der vorliegenden Untersuchung wird die Rechtsprechung ausführlich analysiert und auf Inkonsequenzen und Widersprüche hingewiesen.