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Richard Puza wurde am 17. August 1943 in Klagenfurt geboren. Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften in Graz wurde er 1965 zum Dr. iur. promoviert. Er arbeitete mehrere Jahre in einer Rechtsanwaltskanzlei mit und wurde nach der Habilitation mit einer Arbeit über «Rechtskraft und fehlerhaftes Urteil in den Decisionen der Römischen Rota» 1972 Universitätsdozent in Graz, bevor er 1978-1980 die Vertretung des vakanten Lehrstuhls für Kirchenrecht an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Tübingen übernahm. Nachdem er parallel 1979 Außerordentlicher Professor für Kirchenrecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Graz geworden war, wurde er 1980 auf den schon genannten Tübinger Lehrstuhl für Kirchenrecht berufen, den er bis heute innehat. Er ist unter anderem Herausgeber der Internetzeitschrift «NomoK@non», Mitherausgeber der «Theologischen Quartalschrift» und Mitglied im Redaktions-Komitee der «Revue de droit canonique». Seit 1989 veranstaltet er jährlich in Zusammenarbeit mit der Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart international beachtete Fachtagungen zum Kirchenrecht.
Neben seiner akademischen Tätigkeit arbeitet Richard Puza in vielen Gremien mit. Er ist zum Beispiel Mitglied der Kirchlichen Rechtsstelle in Kirchenbeitragsangelegenheiten der Diözese Graz-Seckau, seit 1987 Diözesanrichter am Bischöflichen Offizialat der Diözese Rottenburg-Stuttgart und seit 2002 berufenes Mitglied im Diözesanrat. Vom Bischof von Rottenburg-Stuttgart wurde er 2003 auch in die «Kommission sexueller Missbrauch durch Geistliche» berufen. 1987 war Puza Adiutor Secretarii Specialis der Römischen Bischofssynode «Berufung und Sendung der Laien in Kirche und Welt». Zudem ist er immer wieder gefragt als kanonistischer Gutachter, sei es auf lokaler, nationaler oder internationaler Ebene.
Diese Festschrift würdigt einen Gelehrten, der nicht nur ein bei den Studenten sehr beliebtes Kirchenrechts-Lehrbuch geschrieben, sondern eine Fülle an Publikationen zu verschiedensten Bereichen des Kirchenrechts vorgelegt hat. Richard Puza verknüpft dabei gekonnt Theorie und Praxis des Kirchenrechts miteinander und vermag durch seinen lebensnahen, am salus animarum orientierten Ansatz immer wieder neu, Menschen mit seinem Fach vertraut zu machen.