Verwaltungsakte werden oftmals nicht unmittelbar auf Grund eines Gesetzes, sondern in Vollzug eines verwaltungs- oder sozialgerichtlichen Verpflichtungsurteils, eines öffentlich-rechtlichen Vertrages oder einer sonstigen nichtnormativen Einzelfallregelung erlassen. Die Anwendung der den Verwaltungsakt betreffenden Regelungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes und des Sozialgesetzbuchs - Zehntes Buch - auf derartige Ausführungsbescheide wirft zahlreiche besondere Probleme auf.
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