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Die Beziehungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Welthandelsorganisation WTO werfen zahlreiche rechtliche Fragestellungen auf, die in dieser Arbeit analysiert werden. Aus der Perspektive des GATT/WTO-Systems stellt sich die Europäische Gemeinschaft als eine regionale Präferenzzone nach Art. XXIV des Allgemeinen Abkommens dar. Das Verhältnis zwischen Regionalismus und Multilateralismus ist im Verfassungssystem der Welthandelsorganisation aber nach wie vor ungeklärt. Aus der Perspektive der Europäischen Gemeinschaft handelt es sich bei der WTO um eine Freihandelsordnung, die auf eine weitere Öffnung des Binnenmarktes nach außen ausgelegt ist. Der Verfassungskompromiß, auf welchem die Europäische Gemeinschaft ruht, beinhaltet jedoch zahlreiche protektionistische Elemente im Außenhandelsbereich. Konflikte auf der Völkerrechtsebene sind damit geradezu vorprogrammiert (Stichwort Bananen-Problematik). Breiter Raum wird der Aufteilung der außenhandelspolitischen Vertretungsbefugnis zwischen Gemeinschaft und Mitgliedschaften infolge des Gutachtens 1/94 sowie der Frage der unmittelbaren Anwendbarkeit des GATT/WTO-Rechts gewidmet. Dabei wird geprüft, inwieweit das WTO-Recht nunmehr eine unmittelbare Anwendung voraussetzt bzw. ob alternative Ansätze (beispielsweise eine völkerrechtskonforme Auslegung) vergleichbare Ergebnisse liefern können. Besonderes Augenmerk wird dem Reziprozitätsprinzip sowie dem Transparenzgrundsatz gewidmet.