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Die neue AwSV - das ändert sich im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen!
Mit der neuen Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) werden die Anforderungen an diese Anlagen bundesweit vereinheitlicht; die neue Verordnung zielt auf den Gewässerschutz ab.
Auf die Anlagenbetreiber kommen somit - je nach Standort der Anlage - zukünftig schärfere, unter Umständen jedoch auch weniger strenge Vorgaben zu.
Welche Anlagen fallen darunter? Im Wesentlichen Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen von wassergefährdenden Stoffen: zum Beispiel Heizöltankanlagen, Tankstellen, Chemikalien- und Gefahrstofflager und auch Terminals, auf denen Gefahrgüter und Container umgeschlagen werden; sowie Rohrleitungsanlagen, Galvanikbäder oder Biogasanlagen.
Damit die neue Verordnung leichter umsetzbar wird, gibt es für 18 Anlagenarten/Anlagentypen jeweils eine übersichtliche Checkliste mit den zentralen formalen und materiellen Anforderungen, die eingehalten werden müssen.
Der Textteil kommentiert und erklärt diese Anforderungen ausführlich. Der Leitfaden skizziert auch die rechtlichen Grundlagen und nimmt Begriffsbestimmungen vor. Viele Beispiele schlagen eine Brücke zur Praxis.
Ergänzend stehen Auszüge aus dem Wasserhaushaltsgesetz, die AwSV sowie die Löschwasserrückhalterichtlinie zur Verfügung.