War das KPD-Verbot verfassungswidrig? Die unglaubliche Antwort von Josef Foschepoths neuem Buch lautet: Ja! Weil das Verfahren zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der KPD selbst verfassungswidrig war. Das gesamte Verfahren ist von Anfang an zwischen der Exekutive und der Judikative, der Bundesregierung und dem Bundesverfassungsgericht strategisch, taktisch und inhaltlich abgestimmt worden. Es gab keine getrennten Gewalten mehr, sondern nur noch einen Staat, der unter dem Druck der Bundesregierung darauf bestand, dass die KPD verboten wurde. In einem umfangreichen Dokumentarteil werden die bislang unter Verschluss gehaltenen hochbrisanten Dokumente, die die zentrale These des Buches eindrucksvoll belegen, erstmals der Forschung und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Der »Staatsprozess« gegen die KPD war das größte, längste und umstrittenste Parteiverbotsverfahren in der Geschichte der Bundesrepublik. Nach fast fünfjähriger Prozessdauer verkündete das Bundesverfassungsgericht am
Als Instrument des Kalten Bürgerkriegs, verfolgt im Westen, gesteuert vom Osten, lebte die illegale Partei bis 1969 weiter. Als weder die Bundesregierung, noch die SED an einer Wiederbelebung der KPD interessiert waren, verständigten sich beide Seiten auf die Gründung und Duldung einer neuen kommunistischen Partei, die DKP. Damit war der Weg zu einer neuen Ost- und Deutschlandpolitik der SPD-geführten Bundesregierung geöffnet, das Ende des Kalten Bürgerkriegs in Sicht. Das KPD-Verbot ist ein Schlüsselereignis der deutsch-deutschen Geschichte zwischen 1949 und