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Da das Kantische Konzept der universellen und gleichen Achtung nicht absolut begründet, sondern nur plausibilisiert werden kann, nimmt die Darstellung anderer Konzepte und die Auseinandersetzung mit ihnen einen breiten Raum ein: mit Kant selbst und der Diskursethik, mit Schopenhauer und Hegel, mit dem konservativen Konzept von Alasdaire Maclntyre, mit Hume und dem Utilitarismus. Im Anschluß an Aristoteles und Erich Fromm geht Tugendhat der Frage nach dem Zusammenhang von moralischen Tugenden und Glückstugenden nach. Anknüpfend an Adam Smith, erweitert er das Kantische Moralkonzept zu einer Moral, die nicht nur auf Handlungen und Unterlassungen, sondern ebenso auf intersubjektive affektive Haltungen bezogen ist, und zeigt zugleich, wie auch in der Moderne die Regelmoral durch eine Moral der Tugenden ergänzt werden muß. Der Begriff des moralischen Rechts wird neu durchdacht und führt zu einem starken Konzept der Menschenrechte, das seinerseits in Überlegungen zum Gerechtigkeitsbegriff eingebettet wird.