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Als Reaktion auf das Urteil des EuGH weitete der deutsche Gesetzgeber den persönlichen Anwendungsbereich des § 8a KStG auf im Inland veranlagte Anteilseigner aus. Damit wurde aus einer Spezialregelung des Internationalen Steuerrechts, die für eine überschaubare Zahl von Fällen galt, eine zentrale Vorschrift des nationalen Steuerrechts mit einer ungeahnten Breitenwirkung, die Unternehmen, Berater, Finanzverwaltung und Gerichtsbarkeit bereits intensiv beschäftigt hat und unzweifelhaft in Zukunft weiter beschäftigen wird. Die Zahl der Zweifelsfragen ist unübersehbar und wird mit zunehmender praktischer Erfahrung sicher noch weiter steigen.
Die Analyse des Verfassers, kommt daher genau zur rechten Zeit. Denn sie hilft mit ihren überzeugenden Lösungsansätzen bei der Auslegung der zum Teil sehr komplexen Probleme des neuen § 8a KStG. Die Arbeit beginnt mit einer systematischen Einordnung der Neuregelung. Düll weist nach, dass der Gesetzgeber im Zuge der Neuregelung einen Rechtsgrundverweis geschaffen hat und jede verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) nach § 8a KStG daher zusätzlich die allgemeinen Tatbestandsmerkmale einer vGA erfüllen muss. Damit gelingt es, die Norm nahtlos in das System der vGA einzuordnen. Dies gilt nicht nur für den Fall der Fremdfinanzierung durch den wesentlich beteiligten Anteilseigner, sondern hat auch für die Fremdfinanzierung durch eine nahe stehende Person und rückgriffsberechtigte Dritte.
Aufbauend auf dieser Erkenntnis untersucht Düll systematisch die relevanten Anwendungsfälle des § 8a KStG. Neben einer umfassenden Darstellung und Erläuterung der Belastungswirkungen werden auch ausgewählte Problemfelder des persönlichen Anwendungsbereichs untersucht. Besonders hervorzuheben sind die Ausführungen über die Eigenkapitalermittlung bei verbundenen Unternehmen (§ 8a Abs. 2 und 4 KStG). Hier erläutert Düll sehr klar und verständlich die Notwendigkeit der Sonderregelungen. Er diskutiert intensiv den Anwendungsbereich der Normen und untersucht die ihnen zugrunde liegende Systematik. Darüber hinaus beschäftigt er sich mit einer Vielzahl von Detailproblemen, wobei er regelmäßig zu sehr überzeugenden Ergebnissen kommt.