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In der Mitte des 18. Jahrhunderts ging die bislang ausschließlich Handel treibende englische Ostindiengesellschaft in Bengalen schrittweise zur Territorialherrschaft über. Durch gezielte Destabilisierung des politischen Systems in Bengalen gelang es der Ostindiengesellschaft schließlich 1765, die gesamte Steuerhoheit und die zivile Gerichtsbarkeit des Landes an sich zu ziehen.
Der Kolonialstaat in Bengalen, wie er sich schließlich 1793 präsentierte, war alles andere als ein stabiles Gebilde; viel eher ein fragiler administrativer Überbau. Nur eine ausgeprägte Zusammenarbeit, vielschichtige Kooperation bis hin zur Kollaboration machte die Kolonialherrschaft überhaupt möglich. Ganz wesentlich war jedoch die stabilisierende Wirkung des englischen Mutterlandes, das in Form seines Parlamentes und dessen verbrieften Rechten zur alleinigen Steuererhebung bald Einfluss auf alle finanziellen Belange der Ostindiengesellschaft ausübte. Letztlich war es die seit 1767 einsetzende Ausweitung der parlamentarischen Kontrolle gegenüber dem Handelsunternehmen, was den Kolonialstaat in Bengalen zu Wege brachte.<p>
"Der Autor hat ein Werk vorgelegt, das in der Weite des Zugriffs nicht nur in der deutsch-, sondern auch in der englischsprachigen Literatur seinesgleichen sucht." Periplus