Das Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrieund Handelskammern (IHKG) ist in den letzten Jahren mehrere Male geändert worden.
<p>Im Beitragsrecht
wurden neue Freistellungstatbestände eingeführt. Die Rechnungslegung wurde von
der Kameralistik auf die kaufmännische Buchführung umgestellt. Weitere Änderungen
betreffen den Datenschutz und zahlreiche den IHKs übertragene Aufgaben wie zum
Beispiel die Berufsbildung und das Versicherungsvermittlerregister.
In der im Dezember 2008 verkündeten Novelle des Verwaltungsverfahrensgesetzes
wurden die Voraussetzungen für die Übertragung des einheitlichen Ansprechpartners
nach der Dienstleistungsrichtlinie geschaffen und die Möglichkeiten der Kooperation
zwischen den Kammern erweitert. Diese Auflage des Kommentars berücksichtigt
alle aktuellen gesetzlichen Veränderungen und die seit der Vorlage erschienene
Rechtsprechung und Literatur.</p>