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Vereinsrecht ist Satzungsrecht. Das heißt: Wegen der Vertragsautonomie im BGB kann der Verein im Wesentlichen sein Recht durch seine Satzung selbst setzen. In der Praxis greifen Vereine bei der Gründung oft auf Mustersatzungen zurück oder übernehmen bestehende Satzungen anderer Vereine. Das führt häufig zu Problemen, etwa wenn ein Streitfall entsteht und die Satzung für diesen Fall keine oder keine ausreichende Lösung vorsieht. Da die Satzung auf jeden Verein individuell zugeschnitten sein sollte, müssen die Verantwortlichen auf die speziellen Bedürfnisse eines Vereins eingehen und jeden Bereich separat regeln. Mustersatzungen oder Satzungen anderer Vereine sind meist nicht geeignet.
Das vorliegende Buch hilft sowohl Vereinsgründern als auch bestehenden Vereinen. Auch hier wird eine Mustersatzung dargestellt. Aber: Die Satzung besteht aus mehreren Modulen, wobei jeder Paragraph in seine Einzelteile zerlegt wird. Man kann selbst entscheiden, welche Formulierung man verwenden möchte - passend zum jeweiligen Fall. Somit muss man sich nicht starr an eine Mustersatzung binden. Zudem zeigt der Autor, welche Rechtswirkungen bestimmte Klauseln entfalten. Denn die vorgeschlagenen Formulierungen werden mit Hinweisen aus der Rechtsprechung und der Literatur belegt, sodass dem Registergericht immer nachgewiesen werden kann, dass entsprechende Formulierungen eintragungsfähig sind. Neben der Satzungsformulierung werden auch verschiedene Vereinsordnungen vorgestellt, wie beispielsweise die Geschäftsordnung des Vorstandes oder eine Versammlungsordnung.
Der Vereinsgründung und der Satzungsänderung sind ein eigenes Kapitel gewidmet. Man erfährt, wie man in der Praxis rechtssicher einen Verein gründet oder wie man die Vereinssatzung ändern kann. Bei der Eintragung in das Vereinsregister werden sowohl die entstehenden Kosten als auch die Rechtsschutzmöglichkeiten dargestellt, sollte das Registergericht die Eintragung ablehnen.
Eingearbeitet wurden die Änderungen durch das "Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes" sowie die Vorschriften des neuen Kostenrechts. Berücksichtigt wurden in der Neuauflage zudem die Änderungen im Anwendungserlass zur Abgabenordnung, zur Gastmitgliedschaft bei Sportvereinen sowie das BMF-Schreiben zur Aufwandsspende.