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Nanomaterialien werden zumeist im Hinblick auf ihre wirtschaftlichen Chancen wahrgenommen. Damit dies auch weiterhin so bleibt, muss das Vertrauen in die Sicherheit ihrer Verwendung von der "Wiege zur Bahre" gut begründet sein. "Vorsorgestrategien für Nanomaterialien" zielen auf die Früherkennung möglicher Risiken, auf das Schließen von Wissenslücken und auf staatliche Maßnahmen, sollte ein Besorgnisanlass festgestellt werden. Nur so kann frühzeitig die "Spreu vom Weizen" getrennt werden.
In seinem Sondergutachten konnte der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) keine "konkrete Gefährlichkeit" von Nanomaterialien feststellen. Er warnt auch vor "pauschalen Urteilen" über Nanomaterialien. Dieser Befund kann allerdings nicht als generelle Entwarnung verstanden werden, da vielfach noch umfassende Risikobewertungen ausstehen. Neben erheblichen Kenntnislücken gibt es bereits einzelne Hinweise, die Anlass zur Besorgnis geben. Entsprechend zielt das umfangreiche auch rechtspolitische Handlungsprogramm des Gutachtens auf eine verbesserte Balance zwischen Innovationsdynamik und erforderlichem Risikowissen. Insbesondere ist eine Weiterentwicklung von REACH notwendig, damit die europäische Chemikalienkontrolle Nanomaterialien systematischer erfassen, bewerten und gegebenenfalls kontrollieren kann.
Der SRU berät die Bundesregierung seit 1972 in Fragen der Umweltpolitik. Die Zusammensetzung des Rates aus sieben Universitätsprofessoren und -professorinnen verschiedener Fachdisziplinen gewährleistet eine wissenschaftlich unabhängige und umfassende Begutachtung, sowohl aus naturwissenschaftlich-technischer als auch aus ökonomischer, rechtlicher und politikwissenschaftlicher Perspektive.