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1. In allen drei Studien war der Anteil pathologischer Röntgenbefunde gering (2-4 % ). 2. Einfache lineare Frakturen der Schädelkalotte sind belanglos und selbst bei Nichter kennung für den Patienten folgenlos. 3. Das Röntgenbild führte nur selten zur Änderung der Behandlungsstrategie. Bedeutung hatten nur temporale Frakturen im Meningea-media-Bereich sowie der freie Luftnach weis im Hirnschädel. 4. Dringliche Eingriffe wurden immer von der Klinik diktiert. 5. Intrakranielle Verletzungen müssen anband des Verlaufs erkannt werden. Konsequenzen 1. Die Zahl der Röntgenuntersuchungen kann eingeschränkt werden (Ziel: Reduzierung um40%). 2. Zum Schutz von Arzt und Patienten sind allgemein anerkannte Richtlinien erforderlich. 3. Für das spezielle Vorgehen haben Anamnese sowie klinische und neurologische Unter suchungen absolute Dominanz. Zur Indikation der ambulanten Röntgenuntersuchung des Schädels am Unfalltag (Multizenterstudie) J. Windolf, R. Inglis und A. Pannik:e* Unfallchirurgische Klinik, Theodor-Stern-Kai 7, W-6000 Frankurt/M., Bundesrepublik Deutschland Eine Bestandsaufnahme der täglichen Praxis im Umgang mit der Indikation zur Rönt gendiagnostik bei Kopfverletzungen am Unfalltag stellt die hier vorgestellte prospektive multizentrische Erhebung dar, an der sich insgesamt 12 bundesdeutsche Kliniken beteilig ten.