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Für die Benennung chemischer Verbindungen hat die IUPAC (International Union of Pure and Applied Chemistry) Regeln geschaffen, die den Charakter von Standards haben und weitgehende internationale Verständlichkeit garantieren. Formelbild und Name einer chemischen Verbindung müssen nämlich in einer eindeutigen Beziehung zueinander stehen. Während einer naturwissenschaftlichen Ausbildung werden im allgemeinen nur in geringem Umfang Kenntnisse über die chemische Nomenklatur vermittelt, da von den in der Literatur vorhandenen zusammenfassenden Darstellungen nur sehr wenige in Deutsch abgefaßt sind. Es erschien deshalb notwendig, den im naturwissenschaftlichen Ausbildungsbereich Tätigen eine Gebrauchsanleitung in die Hand zu geben, dies um so mehr, als die Fülle des zu behandelnden Stoffes in der Hochschul-, Fachschul- und Berufsausbildung nur wenig Gelegenheit bietet, in die Benutzung solcher Regeln einzuweisen. Grundlage für diese Ausarbeitung sind die Verordnung zur Berufsausbildung von Chemielaboranten, der Rahmenlehrplan Chemielaborant und der Stoffplan der Fachschule, Fachrichtung Chemietechnik. Die vorliegende Zusammenfassung stellt eine nützliche Ergänzung der deutschsprachigen Literatur dar.