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Wer jede westliche Demokratie als demokratischen Verfassungsstaat bezeichnet, übersieht das zentrale Charakteristikum, das ihn zu einer Staatsform sui generis macht: Er errichtet einen justiziablen Verfassungsvorrang, der selbst Volksabstimmungen und Parlamentsgesetze der letztentscheidenden Kontrolle eines Verfassungsgerichts unterwirft. Da hierin ein latenter Legitimationskonflikt mit der Volkssouveränität ruht, haben sich nur wenige Staaten tatsächlich dafür entschieden. Wie kam es zur Überzeugung, dass auch dem demokratischen Gesetzgeber nicht alles erlaubt sein soll? Welche Entscheidungen werden ihm verwehrt und wie kann das dennoch mit dem Demokratieprinzip in Einklang gebracht werden? Die vorliegende Studie rekonstruiert die Entstehung des Demokratischen Verfassungsstaates erstmals umfassend aus der Idee des justiziablen Verfassungsvorrangs heraus und stellt konfliktfreie Kombinationsmodelle vor.