Die zukünftige Gewährleistung der Daseinsvorsorge gerät seit der ,Entdeckung' des Demografischen Wandels in eine sehr kontroverse Diskussion. Scheinen doch - niger Menschen auch weniger "Leistungen von allgemeinem Interesse" zu benö- gen. Mit dieser Begründung werden Schulen, Kindergärten, Museen oder Schwimmbäder geschlossen und der öffentliche Personennahverkehr auf ein Mi- mum zurückgestuft. Gleichzeitig bedarf eine älter werdende Bevölkerung mög- cherweise anderer Infrastrukturleistungen als eine Gesellschaft mit vielen Kindern. Insgesamt ist ein Trend zu einer Rückverlagerung von Verantwortlichkeiten und Gestaltungsaufgaben an private Haushalte oder Dienstleister zu beobachten. In unmittelbarem Zusammenhang mit der Ausgestaltung der Daseinsvorsorge steht die Aufrechterhaltung annähernd gleicher Lebensverhältnisse auf dem Staatsgebiet. Lässt sich ein Paradigmenwechsel in Bezug auf die grundgesetzlich geregelte H- stellung territorialer Gerechtigkeit (Artikel 72 Absatz 2 GG) feststellen (von der Gleichheit zu Gleichwertigkeit), so ist bisher weitgehend unklar, wie gleichwertige Lebensverhältnisse jenseits von einer sozialpolitisch angestrebten Gleichheit aus- hen könnten. Offen ist zudem, was als "angemessene" Daseinsvorsorge in Zeiten voranschreitender Alterung und leerer Kassen für alle Bürger gelten kann und wie sie herzustellen ist. Von besonderer Bedeutung ist dabei auch die Frage, wer - künftig in welchem Maße für die Bereitstellung (einzelne Bereiche) der Daseinsv- sorge zuständig ist. Die sozialstrukturellen Folgen, die mit der Neukonzeption der staatlichen Daseinsvorsorge einhergehen, bedürfen ebenfalls einer stärkeren D- kussion.