Die Grundsätze des Reichshaftpflichtgesetzes von 1871 wurden den technischen Gefahren und sozialen Schäden des Industriebetriebs nicht gerecht. Bismarcks Problemlösungsvorgabe zielte auf eine grundlegende Änderung: Abkehr von der verschärften privatrechtlichen Haftung, Hinwendung zur öffentlich-rechtlichen Unfallversicherung. Die hier gesammelten, weitgehend unbekannten Quellen geben Einblick in die Werkstatt der Gesetzgebung und zeigen den persönlichen Anteil der einzelnen Akteure - vom Referenten über Industrielle bis zum Reichskanzler.
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