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Im antiken Griechenland genoss der Reisende außerhalb seiner Heimat keinen Rechtsschutz. Er stand aber unter dem Schutz des Zeus Xenios, des Gottes der Fremden. Gast und Gastgeber tauschten Erkennungszeichen untereinander aus. Solche Gastfreundschaften konnten Generationen überdauern, einige griechische Staaten waren sogar durch ihre Verfassung verpflichtet, Gastfreundschaft zu gewähren.
In Rom war der Ausländer ebenfalls rechtlos: Hier schützte Jupiter hospitalis den Fremden. Stand er in einem klientelähnlichen Verhältnis zu einem römischen Bürger, so übernahm dieser die Vertretung seiner Interessen.
Private Gastfreundschaft war bei Römern und Griechen eine selbstverständliche Ehrenpflicht. Wer sie gegen Bezahlung ausübte wie der Gastwirt, galt daher als ehrlos. Erst aus dem Geist frühchristlicher Gastlichkeit entwickelte sich die Einrichtung von »Herbergen für fremde Gäste«, aus denen bis heute wirkende Institutionen wie »Hospitien« oder »Hospitäler« und damit letztlich unser Krankenhauswesen hervorgegangen sind.
Der Autor stellt die wichtige Rolle der Gastfreundschaft für die Grundstruktur der antiken Gesellschaft heraus. Deutlich wird, dass die Kenntnis dieses Zusammenhangs Voraussetzung für das bessere Verständnis von Besonderheiten der Sozialgeschichte ist.