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Der Begriff der »Biodiversität« - im deutschen Sprachgebrauch häufig zur »Artenvielfalt« verkürzt - bezeichnet die Gesamtheit der Vielfalt von Genen, Arten, Lebensräumen etc. Ihre Bewahrung ist inzwischen Zielsetzung zahlreicher sowohl nationaler als auch internationaler biopolitischer und biorechtlicher Bestimmungen. Doch wird der Schutz der Biodiversität und damit auch der ihr eigene Wert aus verschiedenen Einzelperspektiven unterschiedlich begründet. Eingebettet in naturphilosophische und ethische Ansätze, in denen erörtert wird, inwiefern die biologische Vielfalt als ein eigenständiges Gut gelten kann, wird aus biologischer Sicht dargestellt, was hier unter Biodiversität verstanden wird, welche Methoden ihrer Erfassung Verwendung finden, inwiefern sie bedroht und zugleich schützenswert ist. Im wirtschaftswissenschaftlichen Abschnitt wird die Diskussion um den ökonomischen Nutzen der biologischen Vielfalt erörtert. Gegenstand des rechtswissenschaftlichen Abschnittes sind einschlägige einzelstaatliche Regelungen wie auch internationale Konventionen und völkerrechtliche Bestimmungen zum Schutz der Biodiversität.