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Die Aufdeckung eines politischen Skandals von seltener Dreistigkeit!
Wer wünscht sich das nicht: eine Gehaltserhöhung um 58 Prozent! Das Berliner Abgeordnetenhaus macht es möglich - allerdings nur für seine eigenen Mitglieder, die sich diese hemmungslose Aufstockung ihrer Bezüge zum 1. Januar 2020 genehmigt haben.
Wie dieser Griff in die Staatskasse eingefädelt und alle Kontrollen ausgehebelt wurden, das zeichnet der Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim präzise nach. Um Recht und Gesetz haben sich die Betreiber dieser als »Parlamentsreform« bezeichneten aberwitzigen Bereicherung dabei wenig geschert - stattdessen haben sie die weitreichenden Folgen der Neuregelung vor der Öffentlichkeit verschleiert.
>»Es sind missbräuchliche Gesetze wie das Berliner Abgeordnetengesetz, die die parlamentarische Demokratie (und die Zustimmung der Menschen zu diesem System) in Verruf zu bringen drohen - nicht die notwendige Kritik daran.« Hans Herbert von Arnim
»Niemand außer dem Bundesverfassungsgericht hat schon so viele Gesetze aus den Angeln gehoben wie diese Einmann-Instanz namens Hans Herbert von Arnim.« Robert Leicht in »Die Zeit«