In the sale you will find especially cheap items or current promotions.
Want to part with books, CDs, movies or games? Sell everything on momox.com
Die Kommentierung gibt Ihnen Lösungen zu allen wesentlichen Vergütungskonstellationen. Sie erschließt die z.T. unveröffentlichte Spruchpraxis der Schiedsstelle für Arbeitnehmererfindungen, die Rechtsprechung des BGH und der Instanzgerichte. Zusammen mit dem parallelen Kommentar zum Arbeitnehmererfindungsgesetz ist den Autoren ein einzigartiges in sich geschlossenes Gesamtwerk zum Arbeitnehmererfindungsrecht gelungen, das die Praxis wie kaum ein zweites prägt.
Der Kommentar ist nach den Amtlichen Richtlinien für die Vergütung von Arbeitnehmererfindungen gegliedert, die dazu dienen, eine angemessene Vergütung für Diensterfindungen zu ermitteln. Die vollständig überarbeitete Neuauflage wurde umfassend unter Berücksichtigung der zahlreichen Entwicklungen in Rechtsprechung, Schiedsstellenpraxis und Schrifttum aktualisiert.
Schwerpunkte der Neuauflage:
»Diesmal haben die Autoren Bartenbach/Volz es schon innerhalb von 8, statt 9 Jahren wie bei der Vorauflage, geschafft, eine Neuauflage des Kommentars zu erarbeiten - angesichts der schier unendlichen Fülle des Materials, die ausgewertet wurde, eine bewundernswerte Leistung. Es ist aber nicht einmal die stupende Menge der Informationen, sondern auch und vor allem deren Qualität, die - in der Tat - begeistern.«
Dipl.-Ing. Ortwin Hellebrand, Karlsfeld, Vors. Richter am BPatGer i.R., in: Mitteilungen 7-8/17
»Vorab kann zu diesem Kommentar gesagt werden: Wenn es ein kniffliges Vergütungsproblem zu lösen gilt, das von der Rechtsprechung oder Schiedsstellenpraxis behandelt worden ist, dann ist es hier diskutiert. Gibt es keine Entscheidungen, dann ist hier die einzige Chance, Lösungsansätze oder Meinungen dazu zu finden.«
Dipl.-Ing. Ortwin Hellebrand, Karlsfeld, Vors. Richter am BPatGer i.R., in: Mitteilungen 9/10
Die Autoren:
Rechtsanwalt Professor Dr. Kurt Bartenbach und Dr. Franz-Eugen Volz stehen für Kompetenz in allen Fragen der Arbeitnehmererfindungen.