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Die Autorin untersucht rechtshistorisch den Prozeß der Institutionalisierung der deutschen Lebensversicherung im 19. Jahrhundert und geht der Frage nach, welche Rolle die »Interessen der Versicherten« dabei gespielt haben. Schwerpunktmäßig werden die Gründungen der ersten acht beständigen Lebensversicherer untersucht, angefangen mit der Errichtung der Lebensversicherungsbank für Deutschland zu Gotha im Juli 1827. Die Lebensversicherung war in der Anfangsphase des Versicherungszweiges nicht gesetzlich geregelt. Vielmehr haben die Unternehmensgründer das Institut rechtlich ausgeformt. Sonja Heiss vollzieht diesen spannenden Prozeß nach, indem sie die Gründungsvorgänge empirisch darstellt und die ersten Regelwerke der Unternehmen rechtshistorisch analysiert. Im Ergebnis war der Schutz der Versicherten nicht Leitmotiv der Institutionalisierung. Hauptziel war die Etablierung der Lebensversicherung. Überdies bietet die Verfasserin erstmals eine umfassende Edition der ersten Regelwerke.