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Das Interesse an der "Streitbeilegung ohne Urteil" nimmt angesichts eines sich allgemein zurückziehenden Staates und aktueller Erkenntnisse zum Entscheidungs- und Konfliktverhalten wieder zu. Um neue Erfahrungen zu sammeln, können die Länder nach § 15a EGZPO ein obligatorisches außergerichtliches Vorverfahren einrichten.
Alexander Schreiber befasst sich mit den Problemen eines solchen Verfahrens in ihrer gesamten Bandbreite. Er hält eine konsensuale Konfliktlösung vielfach für möglich und chancenreich, weist aber darauf hin, dass ihr typischerweise keine vertragliche Richtigkeitsgewähr zukommt. Dennoch schließt der Autor eine Ergebniskontrolle aus, da diese nur schwer zu realisieren wäre, vor allem jedoch der Vertragsfreiheit widerspräche. Stattdessen sieht er in einer sachgerechten Handhabung der einem neutralen Dritten zur Verfügung stehenden Interventionsmittel das geeignete Instrumentarium, um gerechte und die Parteien befriedigende Konfliktlösungen zu erzielen. Insoweit bietet die Arbeit den Schlichtungspersonen praktische Hilfe, leistet aber auch einen Beitrag zu der gegenwärtig stattfindenden Evaluation und Überarbeitung der Landesgesetze.