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Christian Resch untersucht die Entwicklung des italienischen Leistungsstörungsrechts während der letzten beiden Jahrhunderte und seine daraus folgende heutige Stellung unter den europäischen Rechtsordnungen. Dies erfolgt am Beispiel der Ansprüche auf Schadensersatz und Erfüllung sowie des Rechts auf Vertragsauflösung, die dem Gläubiger bei einer Nichterfüllung des Schuldners zustehen.
Der Autor untersucht jeden dieser Rechtsbehelfe in zwei Abschnitten. Zunächst stellt er die Situation während der Geltungszeit des codice civile des Königreichs Italien von 1865 unter besonderer Berücksichtigung der vorausgegangenen geschichtlichen Entwicklung dar. In einem zweiten Abschnitt prüft er die Rechtslage innerhalb des bis heute geltenden codice civile von 1942. Einen besonderen Schwerpunkt bildet dabei die Entstehungsgeschichte der maßgeblichen Normen. Der Verfasser kommt letztlich zu dem Ergebnis, daß das heutige italienische Leistungsstörungsrecht eine durchaus eigenständige Mittelstellung zwischen den beiden großen europäischen Leitkodifikationen, dem code civil und dem BGB, einnimmt. Der französische Einfluß beruht auf dem italienischen Zivilgesetzbuch aus dem 19. Jahrhundert, das sich in vielen Bereichen sehr nahe am code civil anlehnte. Der deutsche Einfluß geht zurück auf die verstärkte Orientierung der italienischen Rechtswissenschaft seit dem Ende des 19. Jahrhunderts an der Lehre der Pandektisten und später am BGB. Infolge seines Mischgepräges erweist sich das italienische Leistungsstörungsrecht als eine wertvolle Hilfe für die Herausbildung eines gemeinsamen europäischen Vertragsrechts.