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Die Auslegung von Tarifverträgen steht im Spannungsfeld zwischen der Auslegung von Gesetzen und der Auslegung von Rechtsgeschäften. Die gesetzliche Wirkungsweise spricht dafür, die Regeln der Gesetzesauslegung auf Tarifverträge anzuwenden. Die vertragliche Entstehungsweise legt eine rechtsgeschäftliche Auslegung nahe. Ein entsprechender Konflikt besteht bei der Fortbildung von Tarifverträgen. Welche dieser Möglichkeiten die zutreffende ist oder ob ein dritter Weg zur Interpretation von Tarifverträgen beschritten werden muß, erschließt sich anhand der Interpretation von Gesetzen und Rechtsgeschäften. Ein Vergleich der jeweiligen Interpretationsmethoden verdeutlicht Unterschiede und Gemeinsamkeiten. Die Autorin belegt, daß bei der Auslegung gewählt werden kann zwischen Inhaltsfeststellung oder Inhaltsfestsetzung. Bei allen drei Auslegungsgegenständen hat die Inhaltsfeststellung Vorrang. Durch sie wird der Wille der Schöpfer der Regelung berücksichtigt. Hinsichtlich der Fortbildung von Tarifverträgen zeigt sich, daß Parallelen zur Fortbildung von Gesetzen bestehen.