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Vorwort
"Die Deutsche Demokratische Republik ist für immer und unwiderruflich mit der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken verbündet." So lautet Art. 6 Abs. 2 Satz 1 der Verfassung der DDR. Schon seit ihrer Gründung wurde darüber diskutiert, ob und inwieweit die DDR ein Partner oder nur ein Satellit der UdSSR sei, wobei dem scharfen Auge des sachkundigen Beobachters Interessengegensätze und Meinungsunterschiede nicht verborgen bleiben konnten. Zugleich aber galt die DDR als einer der zuverlässigsten Verbündeten der Sowjetunion, ohne jegliche ideologische Differenzen zum Großen Bruder, ohne nennenswerte Opposition im eigenen Lande. Die Freundschaft zwischen den beiden Staaten und den sie tragenden Parteien wurde nach Honeckers Wahl zum Generalsekretär der SED noch weiter vertieft, die Geschichtsschreibung angehalten, Moskau in den Mittelpunkt zu rücken, der eingangs zitierte Text - 1974 - statt des weit blasseren und unverbindlicheren des Jahres 1968 ist die Verfassung aufgenommen. (Von 1949 bis 1968 fand die Sowjetunion in der DDR-Verfassung noch gar keine Erwähnung.)
Im Dezember 1988 fand in Bayreuth eine Tagung der Gesellschaft für Deutschlandforschung, Fachgruppe Politische Wissenschaft, statt, die sich mit den Auswirkungen der Reformpolitik Gorbatschows auf den Alltag, die Rechtsordnung, die "Staatssicherheit", die Außenpolitik und die Literatur in der DDR befaßte. Vorab wurde die unterschiedliche Resonanz der anderen Paktstaaten Moskaus auf Gorbatschows Ideen in Initiativen geschildert. Im Schlußreferat ging es um die Frage, wie weit Gorbatschow gehen kann, ohne sich einer Rechts- oder Linksabweichung schuldig zu machen.