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Die Urteilsbegründung des Nürnberger Prozesses gegen die Hauptkriegsverbrecher ist ein zeitgeschichtliches Dokument ersten Ranges.
»Die Leistung der Nürnberger Juristen ist ohnegleichen. Siebzehn Monate nach der Kapitulation lagen Beweisergebnisse vor, die den modus operandi eines Verbrecherstaates so getreu in Rechtsbegriffe übersetzten wie menschenmöglich.« Jörg Friedrich
Am 8. August 1945 beschlossen die Siegermächte, in Nürnberg einen internationalen Gerichtshof zur Aburteilung von Kriegsverbrechern zu installieren, am 18. Oktober wurde die Anklage gegen Hermann Göring und 23 weitere Hauptkriegsverbrecher eingereicht. Der Prozess begann am 20. November 1945, die Urteile wurden am 1. Oktober 1946 verkündet.
Zum ersten Mal in der Geschichte wurde hier versucht, die Verantwortlichen für Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur Rechenschaft zu ziehen. Die Verhandlung brachte erdrückendes Beweismaterial zutage. Die ausführliche Urteilsbegründung ist daher weit mehr als eine juristische Definition - sie beschreibt den Charakter der nationalsozialistischen Herrschaft und wird damit zu einem zeitgeschichtlichen Dokument ersten Ranges.