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Nationale Umsetzung der EU-Waffenrechtsreform
Mit dem Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz (3. WaffRÄndG) vom 17.2.2020 erfolgt im Wesentlichen die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/853 zur Änderung der Richtlinie 91/477/EWG über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen. Einige Regelungen sind bereits am 20.2.2020 in Kraft getreten, die weiteren treten am 1.9.2020 in Kraft.
Weitere Änderungen des Waffenrechts sind durch das Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen vom 22.4.2020 veranlasst worden.
Die Vorgaben der Richtlinien und Gesetze erstrecken sich dabei auf einen erschwerten illegalen Zugang zu scharfen Schusswaffen, die behördliche Rückverfolgbarkeit von Schusswaffen und ihren wesentlichen Teilen über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg sowie auf eine erschwerte Nutzung von legalen Schusswaffen zur Begehung terroristischer Anschläge. Neben der Neuregelung eines Waffenregistergesetzes (WaffRG) betreffen die Änderungen der in Rede stehenden Artikelgesetze u.a. das Waffengesetz und das Beschussgesetz.
Die wichtigsten Gesetze im VolltextDarüber hinaus beinhaltet die Broschüre Auszüge aus folgenden Gesetzen und Verordnungen: