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Die Textausgabe zur Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) mit prägnanten Kurzkommentierungen
Die Broschüre enthält den vollständigen Text der StBVV in der neuen Fassung von Juli 2016 mit den einzelnen Gebührentatbeständen sowie die dazugehörigen Tabellen.
Die Textausgabe verschafft in einem ersten Teil durch Kurzkommentierungen zu allen Änderungen einen schnellen Überblick.
Abrechnungs-Tabellen speziell aufbereitet für die tägliche PraxisDer ausführliche Tabellenteil ist als zweiter Teil für die Bedürfnisse der täglichen Abrechnungspraxis aufbereitet: Aus ihm lassen sich alle gängigen Steuerberatungsgebühren, zuzüglich Entgeltpauschale und Umsatzsteuer, auf einen Blick ablesen. Steuerberater erhalten fundierte Argumente für die Durchsetzung ihrer Honoraransprüche gegenüber ihren Mandanten.
Die Tabellen im Einzelnen:
Michael Klaeren ist als Hauptgeschäftsführer der Steuerberaterkammer Südbaden, als Fachautor zum Gebührenrecht für Steuerberater und als Fachreferent zur Steuerberatergebührenverordnung laufend mit dem Thema befasst.
Mit den Änderungen der »Dritten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen«Am 23.7.2016 ist die »Dritte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen« in Kraft getreten. Artikel 9 dieser Verordnung enthält Änderungen der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), die ihren Ursprung im Wesentlichen in einem von der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren haben. Die Europäische Kommission hatte beanstandet, dass die StBVV Mindestgebühren bzw. -honorare vorschreibt, was mit europäischem Recht nicht vereinbar sei.
Die beschlossenen Änderungen der StBVV schießen einerseits teilweise über das Ziel hinaus, andererseits wurde eine für den Berufsstand zu begrüßende Neuregelung getroffen: Bei der Vereinbarung von Vergütungen - mit Ausnahme des Pauschalhonorars gemäß § 14 StBVV - ist nunmehr die Textform ausreichend. Damit können Vergütungsvereinbarungen ohne qualifizierte elektronische Signatur ganz einfach per Telefax oder Mail und ohne zusätzliche persönliche Unterschrift geschlossen werden.
Weiterhin wichtig und neu:
In dem oben als PDF herunterladbaren Ergänzungsblatt auf Stand Juli 2017 finden Sie die Änderungen der StBVV durch Artikel 7 der Vierten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 12.7.2017 (BGBl. I S. 2360) mit Wirkung ab 20.7.2017 in den §§ 14 und 29 sowie in der Anlage 5 Tabelle E.