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Gewalt ist Teil der Menschheitsgeschichte. Herrschaftsbereiche, Staaten, Religionen und Ideologien wurden mehr durch Gewalt geschaffen oder vergrößert als durch Argumente. Gewalt wird deshalb nach wie vor als Instrument benutzt, um den eigenen Machtbereich zu erweitern. In unserer Gesellschaft tritt Gewalt weniger öffentlich, sondern subtiler und verdeckt auf, sie hat sich ins Private, Zwischenmenschliche zurückgezogen.
Doch es hat mehr als 2000 Jahre gebraucht, häusliche Gewalt aus der Tabuzone herauszuholen und in der Gesellschaft zu ächten. Die Polizei trat vorwiegend als Schlichter auf und konnte kaum helfen, den Kreislauf der häuslichen Gewalt zu stoppen.
Ein wesentlicher Teil des Aktionsplanes zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt war das am 1.1.2002 in Kraft getretene Gewaltschutzgesetz. Zwar ist das GewSchG ein eigenständiges Gesetz, sein Verfahren jedoch komplex und für juristische Laien, insbesondere für Gewaltopfer in Krisensituationen, nicht ohne Weiteres zugänglich.
Damit die Opfer häuslicher Gewalt die gesetzlichen Möglichkeiten auch in Anspruch nehmen können, müssen sie entsprechend aufgeklärt werden. Polizei, Justiz, sonstige Behörden und die Anwaltschaft sind aufgerufen, im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten sachgerecht zu informieren. Voraussetzung dafür ist die Kenntnis sowohl der Grundzüge als auch der Ermächtigungsgrundlagen des GewSchG.
Der Leitfaden erklärt die Begrifflichkeiten im Zusammenhang mit der häuslichen Gewalt und vermittelt das psychologische Grundwissen über Gewaltbeziehungen. Er zeigt außerdem Zusammenhänge zwischen häuslicher Gewalt und Stalking auf. Das Buch schafft Rechtssicherheit bei der Anwendung polizeilicher Maßnahmen zum Schutz der Opfer und zur Strafverfolgung der Täter. Der Autor berichtet schließlich über die Umsetzung und die Auswirkungen des Gewaltschutzgesetzes.