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Lange vor den aktuellen Debatten um Fristenlösungen, Beratungsscheine und weibliches Selbstbestimmungsrecht hat sich die Bürgerliche Frauenbewegung mit den Kernfragen unehelicher Mutterschaft auseinandergesetzt. Noch zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurde unverheirateten Frauen moralisch das Recht abgesprochen, ein Kind zu gebären. Die uneheliche Mutterschaft galt als »Schande«. Die sozialen Repressalien und ihr Niederschlag im Familienrecht wogen schwer. Eine Folge war, dass der Strafgesetzgeber schließlich die Strafe milderte, wenn eine unverheiratete Frau aus Verzweiflung ihr Kind nach der Geburt tötete. Die Frauenbewegung hat das Unehelichenrecht des BGB und das Strafmaß der Kindstötung kritisch geprüft. Dabei entlarvte sie die vermeintliche Besserstellung der unehelichen Mutter im Strafrecht als Benachteiligung, weil der Schuldvorwurf allein der Frau galt, während die Verantwortung des unehelichen Vaters außer Acht blieb.