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Die Erforschung der richterlichen Entscheidungsprozesse des Reichskammergerichts stellt nach wie vor ein großes Forschungsdesiderat dar. Zu den wichtigsten Quellen, die über die juristische Methode und Argumentationsformen des Gemeinen Rechts und Prozessverfahrens Auskunft geben, gehört die so genannte Relation. Dabei handelt es sich um den Bericht eines Referenten, der im Senat den Akteninhalt vortragen und seine juristischen Überlegungen zu seinem Entscheidungsvorschlag darlegen musste. Die Relation war das Kernstück der wissenschaftlichen Rechtsanwendung in der Epoche des gelehrten Prozessrechtes. Sie wurde am Reichskammergericht entwickelt und bildete den Anfang einer Tradition, die die deutsche Juristen- und Justizausbildung auch heute noch beeinflusst. Große Teile dieser Relationen, vor allem für das 16. und 17. Jahrhundert, sind nur noch in gedruckter Form vorhanden. Das Findbuch erschließt gezielt den Fundus von 1346 Relationen, die möglichst wortgetreu die Argumentation der Referenten wiedergeben. Damit will es zugleich anregen, sich mit der Rechtspraxis des Alten Reiches zu beschäftigen. Das Werk ist sowohl in Form einer Datenbank als auch in gedruckter Version benutzbar.