Dem Rechtshistoriker Joseph Georg Wolf ist es in sensibler editorischer Arbeit gelungen, das Manuskript des zweiten Bandes der R\u00f6mischen Rechtsgeschichte von Franz Wieacker zur Publikationsreife zu bringen. So kann der vollst\u00e4ndige Haupttext, ein Teil des wissenschaftlichen Apparats und die aktualisierte Bibliographie eines Grundlagenwerks zur R\u00f6mischen Rechtsgeschichte aus der Feder eines der bedeutendsten Rechtshistoriker des 20. Jahrhunderts der \u00d6ffentlichkeit \u00fcbergeben werden.
Nach dem Tode des gro\u00dfen Gelehrten Franz Wieacker 1994 schien es lange Zeit zweifelhaft, ob jemals das Manuskript des zweiten Bandes zur R\u00f6mischen Rechtsgeschichte in Buchform vorgelegt werden k\u00f6nnte - editorische Probleme stellten sich in gro\u00dfer Zahl. Dank jahrelanger Rekonstruktionsbem\u00fchungen seines Nachla\u00dfverwalters, des Freiburger Rechtshistorikers Joseph Georg Wolf, gelang es diesem schlie\u00dflich dennoch, den vollst\u00e4ndigen Haupttext des von Wieacker selbst f\u00fcr das Handbuch konzipierten und verfa\u00dften Manuskripts und ebenso die wissenschaftlichen Annotationen zu den ersten sieben Paragraphen zu transkribieren. In Abstimmung mit dem Verlag wurde bewu\u00dft darauf verzichtet, die Anmerkungen \u00fcber diese sieben Paragraphen hinaus zu erweitern, da gerade dieser Bereich in Wieackers Publikationen stets so viele Besonderheiten der wissenschaftlichen Durchdringung der Quellen sowie der Aufbereitung und Problematisierung der Sekund\u00e4rliteratur aufweist, da\u00df dieser eigene Gestus des Autors nicht verf\u00e4lscht werden sollte. Statt dessen wurde dem Werk eine aktuelle, von dem Passauer Rechtshistoriker Ulrich Manthe in Zusammenarbeit mit Marius Bolten neu erarbeitete umfassende Bibliographie zu den weiteren Paragraphen beigegeben, die der Gliederung Wieackers folgt.<\/P>"