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Zum Werk
Der Bundestag hat am 25. März 2021 einen Gesetzentwurf der großen Koalition zur Einführung eines Lobbyregisters beim Deutschen Bundestag (BT-Drs. 19/22179) in der vom Ausschuss Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung geänderten Fassung (BT-Drs. 19/27922) beschlossen, der am 1.1.2022 in Kraft treten wird. Das im Hinblick auf die Auslösung einer Eintragungspflicht und damit einhergehender Offenlegungspflichten sehr weit gefasste Verständnis von Interessenvertretung wird in der Praxis für große Rechtsunsicherheit sorgen. Bei Verbänden aller Art sowie auch Unternehmen und sogar Einzelpersonen, die im Bereich Lobbyismus als Berater arbeiten, wird dies einen dementsprechend großen Beratungsbedarf auslösen und auch Kanzleien und Unternehmensberatungen beschäftigen. Ebenso werden die hiermit einhergehenden Fragen auch die Mandatsträger sowie die Bundesministerien beschäftigen.
Vorteile auf einen Blick