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Zum Werk
Dieses Praxishandbuch hat sich als Standardwerk des Softwarerechts etabliert. Es beantwortet ausführlich alle praktisch wichtigen Fragen zum Rechtsschutz von Computersoftware durch das Urheberrecht, das Patentrecht, das Markenrecht und das UWG. Darüber hinaus stellt es das gesamte Softwarevertragsrecht dar und gibt darüber Auskunft, ob die Gestaltung der in der Praxis vorzufindenden Verträge zulässig und zweckmäßig ist.
Dabei werden auch die Vorschriften über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen berücksichtigt und ausführlich erläutert.
Inhalt
- Urheberrecht
- Patentrecht
- Markenrecht
- Allgemeines Softwarevertragsrecht
- Besondere Vertragstypen
- Vertragsgestaltung
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Musterverträge
Vorteile auf einen Blick
- umfassende Darstellung des Softwarerechts
- aus einer Hand
- mit Zugang zur Online-Version der Musterverträge in beckonline DIE DATENBANK für einen Nutzer
Zur Neuauflage
- Die 7. Auflage berücksichtigt die wegbereitende Rechtsprechung des EuGH zum softwarespezifischen Urheberrecht sowie deren Auswirkungen auf die Vertragsgestaltung. Grundlegend überarbeitet und ausgebaut wurden die Kapitel über Apps für Smartphones und Tablet-Computer, Software as a Service sowie Cloud Computing.
- Schwerpunkte liegen u.a. bei
- den softwarespezifischen Urheberrechtsvorschriften
- den speziellen Softwareverträgen,
- dem Softwarevertrieb über das Internet
- den Formen des Vertragsschlusses
- den typischen Softwaremängeln
- den Vervielfältigungsverboten und Weitergabeverboten
Zahlreiche Musterverträge sind auf der CD-ROM gespeichert, so dass sie komfortabel übernommen und weiterverarbeitet werden können.
Zusammen mit einem detaillierten Stichwortverzeichnis machen sie dieses Praxishandbuch zum unersetzlichen Werkzeug für Rechtsanwälte, Richter, Softwareanbieter, -vertreiber und -anwender. Das Werk löst die Probleme des Softwarerechts und verhindert Komplikationen.
Zielgruppe
Für Rechtsanwälte, Justitiare, Steuerberater, Sachverständige, Richter, Hard- und Software- sowie Vertriebsunternehmen, Behörden, Verbände.