Zum Werk
Mit den Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion (MaComp) setzt die BaFin ihre Anforderungen an die Aufsicht der Banken, Kapitalanlegergesellschaften und Investmentaktiengesellschaften fest. Sie greift damit nicht nur auf das deutsche Recht, sondern auf zahlreiche europäische Verordnungen und Richtlinien und zu den freiwilligen Kodizes für Banken bzw. Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute zurück.
Die Vorschriften der MaComp regeln u.a. die Beratung und Aufklärung der Kundinnen und Kunden, die Qualifikation der Mitarbeitenden sowie der unternehmensinternen Zusammenarbeit.
Die Kommentierung erfasst die aktuelle komplexe Gesetzeslage, sowie die im Bereich der Compliance existente, überaus vielfältige Rechtsprechung deutscher Obergerichte, wie auch die europarechtlichen Grundsätze der Banken-Compliance.
Vorteile auf einen Blick