Zum Werk
Das Werk erscheint inzwischen als Jahrestitel.
Die
- Auflage dieses Standardwerkes zum Jugendstrafrecht bietet wieder alle Vorzüge:
- eine praxisgerechte Konzeption, die sich auszeichnet durch strenge Systematik, differenzierte Untergliederungen und vorbildlich klare Darstellungsweise
- umfassende Auswertung der gesamten Judikatur
- verständnisfördernde Hinweise zur Entstehungsgeschichte des JGG und zu aktuellen Reformvorstellungen
Im Bereich des materiellen Jugendstrafrechts sind besonders hervorzuheben die Ausführungen- zur jugendstrafrechtlichen Verantwortlichkeit
- zur Beurteilung des Entwicklungsstandes Heranwachsender
- zum Rechtsfolgensystem unter Berücksichtigung der Prognosestellungen im Allgemeinen sowie der Weisungen und der Drogenproblematik im Einzelnen
Thematische Schwerpunkte im Verfahrensrecht sind- der Umfang der Anwendbarkeit von Normen des allgemeinen Strafverfahrensrechts
- die besonderen Ermittlungspflichten
- Verfahrenseinstellung bzw. Anordnung und Vollzug von Untersuchungshaft
- das Rechtsmittelverfahren
Auch das Jugendschutzverfahren wird eingehend erläutert.
Vorteile auf einen Blick
- hohe Aktualität, stets unter Würdigung neuester Entwicklungen
- Einbeziehung von Erkenntnissen aus Kriminologie, Psychologie und Sozialwissenschaften
- Unabhängigkeit und Objektivität in Darstellung und Analyse
Zur Neuauflage
Prof. Dr. Ralf Kölbel, der seit der
- Auflage die Kommentierung übernommen hat, konnte seit der Vorauflage weitere Teile grundleger Überarbeitung unterziehen. Als Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht und Kriminologie der LMU München ist er ein ausgewiesener Experte auf dem Gebiet des Jugendstrafrechts. Berücksichtigt sind in der Neuauflage alle Gesetzesänderungen sowie aktuelle Rechtsprechung bis Anfang 2021, u.a.:
- neue Entwicklungen auf Landesebene
- die neueste Literatur und Rechtsprechung
Zielgruppe
Für Jugendrichter, Jugendstaatsanwälte, Strafverteidiger sowie Mitarbeiter im Jugendstrafvollzug, bei den Jugendämtern, der Jugendgerichtshilfe und der Bewährungshilfe, Polizei und Kriminalbeamte sowie Psychologen und Psychiater.