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Zum Werk
Der Bumiller/Harders/Schwamb erläutert die Vorschriften des Rechts der freiwilligen Gerichtsbarkeit knapp und besonders praxisbezogen.
Der bewährte Kurzkommentar orientiert sich im Wesentlichen an der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Obergerichte.
Dabei bietet das Werk einen ausgewogenen Einstieg in das grundlegend umstrukturierte Verfahrensrecht der Freiwilligen Gerichtsbarkeit.
Vorteile auf einen Blick
- ausgewogener Einstieg in das grundlegend umstrukturierte Verfahrensrecht der Freiwilligen Gerichtsbarkeit
- praxisorientiert
- rechtsprechungsnah
Zur Neuauflage
Die Neuauflage verarbeitet die zahlreichen weiteren Änderungen des FamFG bis Ende 2018.
- Einarbeitung des Gesetzes zur Einführung der elektronischen Akte in die Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5.7.2017 (§§ 14, 14 a FamFG).
- Neukommentierung der §§ 97 und 98 im Hinblick auf die jetzt unmittelbar anwendbaren EU-Vorschriften.
- Einarbeitung des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen vom 17.7.2017 in § 129
- Die Erstkommentierung von § 129a
- Ergänzung der Kommentierung zu § 151, insbesondere im Hinblick auf unbegleitete minderjährige Flüchtlinge .
- Neukommentierung von § 163 und Erstkommentierung von § 163a FamFG
- Ergänzung der Kommentierung zu § 167 FamFG im Hinblick auf das Gesetz zur Einführung eines familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehalts für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern.
- Umfangreiche Ergänzungen im Verfahren in Versorgungsausgleichssachen und Einarbeitung der vielschichtigen neuen Rechtsprechung hierzu
- Erweiterung und Änderung der Kommentierungen zu §§ 239, 266 FamFG
- Kommentierung der gesetzlichen Änderungen zu §§ 252 bis 259 FamFG
- Weitgehende Neukommentierung und Erweiterung von § 312 FamFG - Unterbringungssachen infolge der Gesetzesänderung vom 22.7.2017.
- Einarbeitung der EuErbVO in Kommentierung des 4. Buches und dadurch bedingt weitgehende Neukommentierung von § 343 FamFG
- Erstkommentierung der § 352, 352a, 352b, 352c und 352d FamFG
Zielgruppe
Für Richter, Notare, Rechtsanwälte, Rechtspfleger, Referendare sowie Mitarbeiter/innen der Jugend- und Sozialämter.