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Zum Werk
Prof. Dr. Herzog und Rechtsanwalt Dr. Achtelik kommentieren die durch zahlreiche Gesetze seit der Vorauflage geänderten geldwäscherelevanten Bestimmungen des Geldwäsche- und Kreditwesengesetzes.
Dabei wurden - neben verschiedenen Gesetzen mit Auswirkungen auf den Kontenabruf nach § 24c KWG - insbesondere folgende Änderungen berücksichtigt:
- Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
- Gesetz zur Umsetzung der zweiten Zahlungsdiensterichtlinie
Diese prägnante und praxisorientierte Kommentierung ist unerlässlich für jeden, der mit diesem Themenbereich befasst ist und auf dem neusten Stand sein möchte.
Inhalt
- komplette Kommentierung des neu gefassten GwG
- einschlägige Bestimmungen des KWG zu Finanzsanktionen (§ 6a), zum Kontenabruf (§ 24c) sowie den neu gefassten Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen zum Nachteil der Institute (§§ 25g ff. KWG)
- relevante geldwäscherechtliche Vorschriften des neu gefassten ZAG
- Straftatbestand der Geldwäsche (§ 261 StGB) und der Terrorismusfinanzierung (§ 89 c StGB)
Vorteile auf einen Blick
- aktuell, prägnant und praxisorientiert
- mit den relevanten GwG-, KWG-, ZAG- und StGB-Vorschriften
- unter Berücksichtigung von Veröffentlichungen relevanter Aufsichtsbehörden und internationaler Standardsetzer
Zur Neuauflage
Das Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen führte zu grundlegenden Änderungen der relevanten geldwäscherechtlichen Bestimmungen in Deutschland. So wurden etwa das bestehende GwG und die relevanten KWG-Vorschriften neu gefasst. Hervorzuheben sind bei der Neukommentierung ferner:
- die Vorschriften zum Transparenzregister
- die Einrichtung der FIU bei der Generalzolldirektion
- die neugefasste Geldtransferverordnung
- das neugefasste ZAG
Zielgruppe
Für Ermittlungsbehörden und Gerichte, Banken, Finanzdienstleister, Versicherungen, Rechtsanwälte, Strafverteidiger, Fachanwälte für Steuerrecht, Steuerberater, Notare und Wirtschaftsprüfer.