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Zum Werk
Das Bauvertragsrecht hat in den letzten Jahren einen eigenen Stellenwert erlangt. Es hat sich innerhalb des Werkvertragsrechts des BGB zu einen eigenen, auch systematisch abgrenzbaren Rechtsgebiet entwickelt, so dass eigenständige Kommentierungen erforderlich wurden.
Der Kommentar wird geleitet durch die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Bauvertragsrechts. Diese Anknüpfung erleichtert dem Rechtssuchenden die Orientierung in einem Rechtsgebiet, das nur in Grundzügen vom Gesetz bestimmt wird und in dem Rechtsprechung eine diesen Besonderheiten Rechnung tragende Struktur zu entwickelt hat. Dazu hat der Bundesgerichtshof über viele Jahrzehnte Leitlinien entworfen, deren Kenntnis und Verständnis unabdingbar sind.
Da sich ein Bauvorhaben nicht auf die Beauftragung von Bauunternehmern beschränkt, befasst sich der Kommentar auch mit den Besonderheiten der Verträge, die mit den sonstigen Baubeteiligten geschlossen werden, wie z.B. den Architekten und Ingenieuren oder Projektsteuerern. Behandelt werden auch besondere Bauformen, wie der Bauträgervertrag oder der Baubetreuungsvertrag. Auf Besonderheiten, die sich bei Anwendung der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) ergeben können, wird hingewiesen.
Sein Schwerpunkt liegt auf dem Versuch, die praktischen Probleme einer rechtlichen Auseinandersetzung im privaten Baurecht zu erfassen. Selbstverständlichkeiten werden vorausgesetzt; wissenschaftliche Überhöhung wird vermieden. Das bedeutet allerdings nicht, dass im Einzelfall keine vertiefte Auseinandersetzung mit widerstreitenden Meinungen stattfindet. Diese ist insbesondere dann notwendig, wenn eine gefestigte Rechtsprechung noch nicht festzustellen ist oder diese in Frage gestellt werden muss.
Vorteile auf einen Blick
- praxisorientierte Darstellung des Bauvertragsrechts
- Rechtssicherheit durch Ausrichtung der Kommentierung auf die Rechtssprechung des BGH
Zielgruppe
Für Baujuristen in Gerichten, Anwaltschaft, der Bauverwaltung und der Bauindustrie sowie Bausachverständige und Baupraktiker.